Antragsverfahren für Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen im Saarland startet

Ab heute, 08. Mai, können im Saarland die Härtefallhilfen für private Haushalte beantragt werden, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebunden Energieträgern heizen.

Hierzu erklärte der saarländische Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftspolitiker Esra Limbacher (SPD):

„In keinem Bundesland ist die Nutzung von Ölheizungen so hoch wie im Saarland. Rund 48 Prozent der Wohngebäude heizen hier mit Öl. Im vergangenen Jahr haben wir erfolgreich die Hilfszahlungen und Preisbremsen etwa für Gasheizungen auf den Weg gebracht haben. Seither haben wir als SPD im Bundestag dafür gekämpft, dass diese Entlastung auch für Haushalte mit Öl- oder Pelletheizung kommt. Das uns das gegen alle Widerstände und zum Teil Untätigkeit im Bundeswirtschaftsministerium jetzt endlich gelungen ist, ist ein Erfolg und eine Gerechtigkeit für die betroffenen Haushalte. Durch die einfache Antragstellung können die Hilfen jetzt endlich bei den Menschen vor Ort ankommen.“

Die Härtefallförderung ist für Privathaushalte vorgesehen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die diese Verdoppelung gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021 übersteigen.

Die Hilfen können von allen Saarländerinnen und Saarländern online beantragt werden (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN <https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN).

Weitere Informationen zum Antragsverfahren stehen auf den Seiten der Landesregierung zur Verfügung (https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/energie/energiekrise/haertefallhilfen_privathaushalte.html)