Digitale Mitgliederversammlungen leicht gemacht – Bundestag bringt Vereinfachung im Vereinsrecht auf den Weg

Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen ermöglichen wir diesen auch ohne Satzungsänderungen ihre Mitgliederversammlung virtuell abhalten zu können. Damit gehen wir einen großen Schritt Richtung Digitalisierung im Vereinswesen und sorgen für mehr Flexibilität.

Dazu Esra Limbacher (SPD): „Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im alltäglichen Leben vieler Menschen. Alleine im Saarland gibt es über 2500 eingetragene Vereine. Sie sind das soziale Rückgrat unser Gesellschaft und die Mitgliederversammlungen sind dabei das Herz eines jeden Vereins. Das Gesetz sieht die Versammlung in Präsenz vor. Während der Corona-Pandemie haben wir aber mit einer Sonderregelung den Vereinen mehr Flexibilität ermöglicht, um das Vereinswesen auch mit digitalen Sitzungen am Leben zu erhalten. Jetzt haben wir eine dauerhafte Regelung gefunden.“

Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur schwer plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Jetzt hat die Ampelkoalition eine solche Regelung dauerhaft verabschiedet.

„Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die beste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, so Esra Limbacher weiter.